BrillePlus - Servicepaket
Ihr Sicherheitspaket für die Zeit nach dem Brillenkauf.
Keine Versicherung, keine extra Kosten.
Bei jeder Brille inclusive!
Bild: ZVA - Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Gesetzliche Gewährleistung
auf alle Material- und Herstellungsfehler
Dauer: 24 Monate
kostenfreie Nachbesserung bzw. Austausch
Zufriedenheits – Garantie
auf Glasdesign (z.B. Gleitsicht) und Veredelungen (z.B. Tönung, Entspiegelung)
Dauer: 3 Monate
einmaliger kostenfreier Austausch in ein anderes Glaspaar
(bei höherwertiger Variante Berechnung des Differenzbetrages)
auf alle Material- und Herstellungsfehler
Dauer: 24 Monate
kostenfreie Nachbesserung bzw. Austausch
Zufriedenheits – Garantie
auf Glasdesign (z.B. Gleitsicht) und Veredelungen (z.B. Tönung, Entspiegelung)
Dauer: 3 Monate
einmaliger kostenfreier Austausch in ein anderes Glaspaar
(bei höherwertiger Variante Berechnung des Differenzbetrages)
auf korrekte Brillenglasstärken
Dauer: 3 Monate
kostenfreier Austausch bei Unverträglichkeit
bei Wirkungsänderung
Dauer: 12 Monate
50% Preisnachlass auf den Gläsertausch bei mehr als 0,5 dpt.
Kontrollsehtest
Dauer: unbegrenzt
Überprüfung von Sehschärfe / Wirkungsänderungen kostenfrei statt 15,- €
Service – Leistungen
Brillen – Check
Dauer: unbegrenzt
kostenfreies nachjustieren, richten, festen, intensive Reinigung, Reparaturen ohne Materialeinsatz
Kleinreparaturen
Dauer: 30 Monate
kostenfreie Kleinreparaturen (z.B. ersetzen einer Schraube, Austausch von Nasenpads)
Reparaturen
Dauer: 30 Monate
50% Preisnachlass auf unseren Hauspreis, auch bei Selbstverschulden
Die Leistungs-Details:
Das BrillePlus – Servicepaket ist eine Leistung von Augenoptik Frank gegenüber dem Kunden. Es handelt sich um eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Das BrillePlus – Servicepaket bezieht sich auf neu gekaufte Brillen bzw. Brillenteile. Mitgebrachte neue oder bereits getragene Fassungen und Gläser sind ausgeschlossen. Es gilt eine gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre.
Herstellungsfehler durch Augenoptik Frank werden kostenfrei nachgebessert, wenn nötig durch Neuanfertigung ersetzt.
Materialfehler können nur gegenüber dem Hersteller des Produktes erhoben werden. Die Reklamationsbearbeitung gegenüber den Glas- bzw. Fassungsfirmen und die daraus entstehenden Kosten für Arbeitszeit und Versand werden von Augenoptik Frank getragen.
Bei Unzufriedenheit mit dem Glasdesign oder der gewählten Veredelung, besteht die Möglichkeit, das Glaspaar innerhalb von 3 Monaten gegen ein Glaspaar eines anderen Designs bzw. anderer Veredelung umzutauschen. Die entstehenden Kosten für Neuanfertigung und Arbeitszeit übernimmt Augenoptik Frank. Bei der Wahl höherwertiger Gläser wird nur der Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
Augenoptik Frank gewährt auf alle Brillengläser deren Wirkung durch uns in einer Brillenglasbestimmung ermittelt wurde eine Verträglichkeitsgarantie. Treten Unverträglichkeiten auf, werden die Gläser mit geänderter Wirkung ersetzt. Die Kosten für neue Gläser, die erneute Brillenglasbestimmung und Arbeitszeit trägt Augenoptik Frank.
Sind durch Wirkungsänderung höherwertige Gläser notwendig, wird nur der Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Wirkungsänderung innerhalb von mehr als 3 und weniger als 12 Monaten, die mindestens 0,5 dpt entsprechen, gewährt Augenoptik Frank einen Preisnachlass von 50% auf Gläser und Arbeitszeit. Optional hat der Kunde die Möglichkeit eine neue Fassung zu wählen. Auf diese wird kein Preisnachlass gewährt.
Kleinreparaturen werden innerhalb von 30 Monaten kostenfrei durchgeführt. Für alle weiteren Reparaturen übernimmt Augenoptik Frank 50% der Reparaturkosten innerhalb von 30 Monaten nach Kauf der Brille. Eine Übernahme ist unabhängig davon, ob der Schaden an der Brille durch Unfall, fehlerhafte Behandlung oder ähnliches eingetreten ist. Eine Übernahme erfolgt auch bei mehrfach notwendigen Reparaturen. Es wird die am kostengünstigsten durchzuführende Reparatur gerechnet. Ausschlaggebend ist die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Reparatur. Mehrkosten durch weitergehende Leistungen sind in voller Höhe vom Kunden zu begleichen.