BrillePlus - Servicepaket
Ihr Sicherheitspaket für die Zeit nach dem Brillenkauf.
Keine Versicherung, keine extra Kosten.
Bei jeder Brille inclusive!
Bild: ZVA - Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Gesetzliche Gewährleistung
auf alle Material und Herstellungsfehler
Dauer: 24 Monate
kostenfreie Nachbesserung bzw. Austausch
Zufriedenheits – Garantie
auf Glasdesign (z.B. Gleitsicht) und Veredelungen (z.B. Tönung, Entspiegelung)
Dauer: 3 Monate
einmaliger kostenfreier Austausch in ein anderes Glaspaar
(bei höherwertiger Variante Berechnung des Differenzbetrages)
auf alle Material und Herstellungsfehler
Dauer: 24 Monate
kostenfreie Nachbesserung bzw. Austausch
Zufriedenheits – Garantie
auf Glasdesign (z.B. Gleitsicht) und Veredelungen (z.B. Tönung, Entspiegelung)
Dauer: 3 Monate
einmaliger kostenfreier Austausch in ein anderes Glaspaar
(bei höherwertiger Variante Berechnung des Differenzbetrages)
auf korrekte Brillenglasstärken
Dauer: 3 Monate
kostenfreier Austausch bei Unverträglichkeit
bei Wirkungsänderung
Dauer: 12 Monate
50% Preisnachlass auf den Gläsertausch bei mehr als 0,5 dpt.
Kontrollsehtest
Dauer: unbegrenzt
Überprüfung von Sehschärfe / Wirkungsänderungen kostenfrei statt 15,- €
Service – Leistungen
Brillen – Check
Dauer: unbegrenzt
kostenfreies nachjustieren, richten, festen, intensive Reinigung, Reparaturen ohne Materialeinsatz
Kleinreparaturen
Dauer: 30 Monate
kostenfreie Kleinreparaturen (z.B. ersetzen einer Schraube, Austausch von Nasenpads)
Reparaturen
Dauer: 30 Monate
50% Preisnachlass auf unseren Hauspreis, auch bei Selbstverschulden
Die Leistungs-Details:
Das BrillePlus – Servicepaket ist eine Leistung von Augenoptik Frank gegenüber
dem Kunden. Es handelt sich um eine Erweiterung der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht.
Das BrillePlus – Servicepaket bezieht sich auf neu gekaufte Brillen bzw.
Brillenteile. Mitgebrachte neue oder bereits getragene Fassungen und Gläser
sind ausgeschlossen. Es gilt eine gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre.
Herstellungsfehler durch Augenoptik Frank werden kostenfrei nachgebessert, wenn
nötig durch Neuanfertigung ersetzt.
Materialfehler können nur gegenüber dem Hersteller des Produktes erhoben
werden. Die Reklamationsbearbeitung gegenüber den Glas- bzw. Fassungsfirmen und
die daraus entstehenden Kosten für Arbeitszeit und Versand werden von
Augenoptik Frank getragen.
Bei Unzufriedenheit mit dem Glasdesign oder der gewählten Veredelung, besteht
die Möglichkeit, das Glaspaar innerhalb von 3 Monaten gegen ein Glaspaar eines
anderen Designs bzw. anderer Veredelung umzutauschen. Die entstehenden Kosten
für Neuanfertigung und Arbeitszeit übernimmt Augenoptik Frank. Bei der Wahl
höherwertiger Gläser wird nur der Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung
gestellt.
Augenoptik Frank gewährt auf alle Brillengläser deren Wirkung durch uns in
einer Brillenglasbestimmung ermittelt wurde eine Verträglichkeitsgarantie.
Treten Unverträglichkeiten auf, werden die Gläser mit geänderter Wirkung
ersetzt. Die Kosten für neue Gläser, die erneute Brillenglasbestimmung und
Arbeitszeit trägt Augenoptik Frank.
Sind durch Wirkungsänderung höherwertige Gläser notwendig, wird nur der
Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Wirkungsänderung innerhalb von mehr als 3 und weniger als 12 Monaten, die
mindestens 0,5 dpt entsprechen, gewährt Augenoptik Frank einen Preisnachlass
von 50% auf Gläser und Arbeitszeit. Optional hat der Kunde die Möglichkeit eine
neue Fassung zu wählen. Auf diese wird kein Preisnachlass gewährt.
Kleinreparaturen werden innerhalb von 30 Monaten kostenfrei durchgeführt. Für
alle weiteren Reparaturen übernimmt Augenoptik Frank 50% der Reparaturkosten
innerhalb von 30 Monaten nach Kauf der Brille. Eine Übernahme ist unabhängig
davon, ob der Schaden an der Brille durch Unfall, fehlerhafte Behandlung oder
ähnliches eingetreten ist. Eine Übernahme erfolgt auch bei mehrfach notwendigen
Reparaturen. Es wird die am kostengünstigsten durchzuführende Reparatur
gerechnet. Ausschlaggebend ist die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der
Reparatur. Mehrkosten durch weitergehende Leistungen sind in voller Höhe vom
Kunden zu begleichen.